Führerschein-Untersuchung lt §23

Terminvereinbarung erforderlich
Bevor der Führerschein ausgestellt wird, muss der Behörde ein ärztliches Gutachten, welches die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorgelegt werden. Dieses darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.
Mitzubringen sind:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Aktueller Brillenpass (bei Brillenträgern)

Achtung
*Der Sachverständiger Arzt/Ärztin darf nicht ihr Hausarzt sein.